Modalitäten

Bevor Sie sich für eine Therapie entscheiden, können Sie in einigen probatorischen Sitzungen klären, ob Sie sich bei mir mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben fühlen.
In diesen Sitzungen stellen wir zugleich fest, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung aufgebaut und ein gemeinsames Ziel ins Auge gefasst werden kann, das mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erreichbar erscheint.

Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen in aller Regel übernommen, sofern die Symptomatik sich als krankheitswertig erweist, ein Antrag gestellt wird und die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört u.a. die Bescheinigung eines Arztes, dass keine medizinischen Kontraindikationen gegen die Aufnahme einer Psychotherapie bestehen.

Für eine Kurzzeittherapie werden 25 Sitzungen à 50 Minuten bewilligt. Dieses Kontingent muss nicht ausgeschöpft werden, z. B. wenn das Ziel bereits vorher erreicht wurde; andererseits kann eine Verlängerung beantragt werden, sofern es notwendig und sinnvoll erscheint.
Eine tiefenpsycholoisch fundierte Langzeittherapie umfasst bis zu 100, eine analytische Langzeittheraie zwischen 160 bis 300 Sitzungen.

Die zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen variieren je nach Therapieform zwischen einigen Tagen (zwei bis drei Sitzungen pro Woche bei analytischer Psychotherapie) und mehreren Wochen, wobei sich zu Therapiebeginn ein wöchentlicher Rhythmus als zieldienlich erwiesen hat.